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Mit Wirkung vom 01.Januar 2002 ist das Teledienstegesetz geändert worden, weshalb auf die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen zu verweisen ist. Diese sind für Anwälte die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.

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